Bimsch 2010

Die novellierte 1. Bundesimissionsschutzverordnung (BImSchV) ist am 22.03.2010 endgültig mit der ersten Umsetzungsstufe in Kraft getreten

Die Nutzung regenerativer und heimischer Energiequellen soll gefördert werden. Damit ist die Notwendigkeit verbunden, ein Reglement zu schaffen, welches einen hohen technischen Standard mit niedrigen Schadstoffbelastungen sicherstellt. Mit der novellierten BImSchV werden verschärfte Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid erlassen sowie Anforderungen an den Mindest-Wirkungsgrad von Feuerstätten gestellt.

Die Hark GmbH & Co. KG steht der Verschärfung der 1. BImSchV durchweg positiv gegenüber, da die von der Firma Hark produzierten DINplus- und EFA-zertifizierten Feuerstätten schon seit Jahren auf beste Leistungs- und Abgasdaten ausgerichtet sind. Hark sieht die neue Verordnung als Ansporn, die Entwicklungen zum Schutze der Umwelt immer weiter voranzutreiben.

Der Industrieverband Haus,- Heiz- und Küchentechnik e.V. hat hierzu eine Mitteilung verfasst, welche Sie in ganzer Länge als PDF herunterladen können.

Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.hki-online.de