Gebrauchtkauf - Was ist zu beachten?

Seit dem Inkrafttreten der Bundesimissionsschutzverordnung 2010 sollten einige grundlegende Dinge vor dem Kauf geklärt und beachtet werden. Die Freude des über den Kauf des vermeidlichen Schnäppchens, kann sonst schnell in Frust umschlagen, wenn der Schornsteinfeger die Feuerstätte nicht abnimmt.

Der Schornsteinfeger kann die Abnahme des gebrauchten Kamins verweigern, wenn diese Feuerstätte nicht die Abgaswerte nach BImSchV erreicht. Ist die Feuerstätte vor dem 22.03.2010 installiert worden, genießt sie Bestandsschutz und kann je nach Datum der Prüfung noch über mehrere Jahre betrieben werden.

Wird diese Feuerstätte jedoch demontiert und soll an einem anderen Schornstein angeschlossen werden, verliert sie ihren Bestandsschutz und darf nicht mehr betrieben werden.Daher sollte bei dem Kauf einer gebrauchten Feuerstätte unbedingt darauf geachtet werde., dass sie die Grenzwerte der aktuellen Bundesimissionsschutzverordnung erfüllt.

Böse Überraschung beim Gebrauchtkauf von Kaminen

Ansonsten können Sie eine böse Überraschung erleben. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie eine alte Feuerstätte verkaufen möchten. Erkundigen Sie sich vor dem Verkauf, damit es nachher keinen Ärger mit dem Käufer gibt, weil er das gute Stück gar nicht nutzen kann. Wir haben auf unserer Homepage unter dem folgenden Link umfangreiche Informationen für Sie zusammengestellt: http://www.hark.de/service/bimschv-2010.html

Selbstverständlich können Sie sich auch gerne per E-Mail an uns wenden, wenn Sie darüber hinaus noch Informationen benötigen.