Was muss beim Betrieb einer Feuerstätte in Verbindung mit einer Lüftungsanlage beachtet werden?

Was muss beim Betrieb einer Feuerstätte in Verbindung mit einer Lüftungsanlage beachtet werden?Verbrennungsluftzufuhr Wenn eine Lüftungsanlage im Raum-Luft-Verbund mit der Feuerstätte vorhanden ist, darf die Feuerstätte die Verbrennungsluft nicht aus dem Aufstellraum beziehen. In diesem Fall muss die Verbrennungsluft der Feuerstätte "extern" über eine Leitung direkt aus dem Freien oder über einen geeigneten Luftschacht zugeführt werden. Die Verbrennungsluftleitung muss so kurz und mit so wenig Richtungsänderungen wie möglich ausgeführt werden. Ihr Querschnitt darf nicht kleiner sein, als der Querschnitt des Luftstutzens an der Feuerstätte. Bei größerer Länge oder mehreren Richtungsänderungen muss der Querschnitt sogar noch größer ausgelegt werden, um die Reibungswiderstände auszugleichen. Um Kondensatbildung zu vermeiden, soll eine Verbrennungsluftleitung vorzugsweise gedämmt ausgeführt werden. Lüftungsanlagen sind so abzusichern, dass bei Betrieb der Feuerstätte kein Unterdruck entsteht.

Dies muss für jeden Betriebszustand und auch für einen Störungsfall an der Lüftungsanlage gewährleistet werden. Dunstabzugshauben müssen mit einem Fensterkontaktschalter gekoppelt werden oder im Umluftbetrieb betrieben werden. Kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen sind so auszulegen oder mit geeigneten Unterdruckwächtern so abzusichern, dass bei Betrieb der Feuerstätte kein Unterdruck entsteht. Eine Möglichkeit zur Absicherung des gleichzeitigen Betriebes einer Feuerstätte und einer Lüftungsanlage ist der Unterdruck-Sicherheits-Abschalter (USA).

Unterdruck-Sicherheits-Abschaltung, Lüftungsanlage, Kamin