Glossar
Als Raum-Luft-Verbund betrachtet man alle Räumlichkeiten, die vom Aufstellraum der Feuerstätte nicht luftdicht abgetrennt sind. Im Einfamilienhaus ist nicht auszuschließen, dass alle Türen offen stehen. Der Unterdruck, den z. B. ein Wäschetrockner mit Abluftanschluss im Keller erzeugt, kann sich auf diese Weise bis in den Aufstellraum der Feuerstätte auswirken.
Ein Gerät mit dieser Spezifikation hat die Bauartzulassung als raumluftunabhängige Feuerstätte des deutschen Instituts für Bautechnik. Kamine und Öfen die über dieses Merkmal verfügen, können grundsätzlich in Verbindung mit modernen Lüftungsanlagen betrieben werden (Niedrigenergiehäuser). Raumluftunabhängige Kamine und Öfen können ausschließlich mit Holz befeuert werden. Oft wird "raumluftunabhängig" mit RUA abgekürzt.
Kaminöfen sind mit einem Rüttelrost ausgestattet. Auf diesem Rost findet die Verbrennung statt. Der Rüttelrost kann mit Hilfe eines Gestänges, das außen am Ofenkorpus endet, bewegt und der Ofen auf diese Weise entascht werden.
Am 3. März 1997 hat die Stadt Regensburg eine Verordnung über die Verbrennung von Festbrennstoffen erlassen. Nach dieser Verordnung ist die Aufstellung und der Betrieb von Feuerungsanlagen für die Verwendung von Festbrennstoffen generell verboten. Diese Feuerstätten (Kaminöfen und Werkstattöfen) dürfen nur mit einem genehmigten Aussnahmeantrag errichtet werden. Genehmigungsfähig sind nur Öfen deren festgestellter CO-Wert 0,12 Vol. % / 1,5g/m3 bezogen auf 13% O2 unterschreitet. Die Feuerstätten der Fa. Hark erfüllen diese Norm.
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