Es ist geschafft: Der neue Kamin oder Kaminofen ist installiert. Einem gemütlichen Abend bei wohlig-warmen Temperaturen steht nichts mehr im Wege. Damit das lodernde Kaminvergnügen auch gelingt, haben wir für Sie einige Tipps für die Praxis zusammengestellt. Denn am besten entspannen Sie vor Ihrem Kaminfeuer mit einem sicheren Gefühl und einem guten Gewissen der Umwelt gegenüber. Mit den folgenden Informationen aus unserer Themenwelt „Praxis“ können Sie Ihre Feuerstätte ganz einfach in Betrieb nehmen. Dabei beantworten wir Ihnen die grundlegenden Fragen aus der Praxis für die Praxis: Welche zentralen Vorschriften muss ich kennen? Welches Holz ist für die Verbrennung geeignet? Was muss ich beim Anzünden meines Kaminfeuers beachten? Wie lagere ich Brennholz am besten? Und wie reinige ich eigentlich meine Feuerstätte?
Vorschriften der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)
Mit dem Betrieb Ihrer Feuerstätte sind in der Praxis einige rechtliche Vorschriften verbunden, die Sie kennen sollten. Im Jahr 2015 ist die bundesweit geltende Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) in Kraft getreten. Neue Feuerstätten müssen daher die strengen Grenzwerte erfüllen, damit sie zum Betrieb zugelassen werden können. Dies dient dem Schutz der Umwelt und soll die Emissionen aus Feuerstätten minimieren. Dieser Verschärfung steht Hark absolut positiv gegenüber. Denn unsere Kamine und Kaminöfen zeichnen sich schon seit Jahren durch beste Leistungs- und Abgasdaten aus, so dass alle Hark Feuerstätten selbstverständlich die strengen Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllen. Neu erworbene Hark Feuerstätten können Sie nach dem heutigen Stand der Vorschriften der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) auf unbefristete Zeit betreiben.
Für Ihre Sicherheit: Typprüfungen und Zertifizierungen
Unsere Feuerstätten werden zudem bei unabhängigen Prüfinstituten einer DIN EN Typprüfung unterzogen. Bei den Prüfungen werden neben den Abgaswerten unter anderem auch Abstände zu brennbaren Anbauwänden oder Bauteilen ermittelt. Für Ihre maximale Sicherheit in der Praxis werden unsere Kaminöfen, Heizeinsätze und Kachelofeneinsätze abgesehen von den notwendigen Typprüfungen zusätzlich freiwillig EFA zertifiziert. Diese Zertifizierung stellt wesentlich höhere Anforderungen an die Feuerstätten als herkömmliche Prüfungen. Dazu gehören zum Beispiel Anforderungen an die Dichtheit des Feuerraums, an die Materialstärke des verwendeten Bleches oder auch an die verwendete Qualität von Guss und Schamotte.
Für die Praxis: Brennholz ist nicht gleich Brennholz
Bei Ihrer Hark Feuerstätte müssen Sie sich in der Praxis zum Glück wenig Gedanken um Abgaswerte und die grundlegende Sicherheit machen. Das haben wir bereits für Sie erledigt. Bei dem Thema „Brennholz“ lohnt es sich jedoch, tiefer einzutauchen. Grundsätzlich ist jedes naturbelassene Holz zur Verfeuerung in Feuerstätten geeignet. In einer Tabelle haben wir Ihnen eine Übersicht der Heizwerte der einzelnen Holzsorten zusammengestellt. Unser Tipp: Bevorzugen Sie Laubholz. Es hat eine längere Brenndauer als Nadelholz und durch das größere Gewicht ein niedrigeres Volumen. Falls Sie doch Nadelholz verfeuern wollen – mischen Sie es am besten mit Laubholz.
Kamin Praxis: Holzfeuchte prüfen
Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Qualität von Brennholz ist die Holzfeuchte. Sie darf maximal 20 Prozent betragen. Denn feuchteres Brennholz hat einen geringeren Heizwert, da das enthaltene Wasser unter großem Energieaufwand zuerst verdampfen muss. Dieser Wasserdampf wiederum setzt die Verbrennungstemperatur herab, was zu Rußbildung führt. Zu feuchtes Brennholz entwickelt zudem mehr Rauch als der Schornstein ableiten kann. Dies kann dazu führen, dass Rauch aus der Feuerstätte austritt. Um dies zu verhindern, können Sie die Holzfeuchte mit einem günstigen Messgerät auch selbst prüfen. Diese einfache Sicherheitsmaßnahme stellt sicher, dass Sie stets ausreichend trockenes Brennholz verbrennen. Eine ausreichende Trocknung des Brennholzes ist übrigens nach einer Lagerung von zwei bis drei Jahren erreicht.