Jetzt 10 % Rabatt sichern mit dem Code hausmesse26 >>>

Anmelden
Konto eröffnen

Bundes-Immissionsschutzverordnung

Die Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, regelt die Grenzwerte für schädliche Emissionen. Sie legt auch die Stilllegungsfristen für Feuerstätten fest, die diese Grenzwerte überschreiten. Welche Fristen gelten, ist vom Typenschild abhängig. Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist. Sie umfasst dann auch Kamine und Öfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden. In vielen Fällen genießen diese älteren Feuerstätten Bestandsschutz. Wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, müssen sie jedoch stillgelegt oder mit einem Staubabscheider bzw. Partikelfilter nachgerüstet werden.

Nähere Informationen finden Sie hier: Kein Kaminofen-Verbot nach 2024

Bundes-Immissionsschutzverordnung BImSchV
NEUEN KAMIN PLANEN? JETZT BERATUNGSTERMIN BUCHEN

Sie planen einen neuen Kamin oder Kaminofen? Finden Sie in ca. 30 Minuten online heraus, welcher Kamin zu Ihnen passt und wie sich Ihr Kaminprojekt umsetzen lässt – kostenlos und unverbindlich.

Geben Sie Ihre PLZ ein und wählen Sie direkt einen Termin beim passenden Fachberater.

Bereits ein HARK-Gerät vorhanden? Für Ersatzteile, Zubehör oder Fragen zu Ihrem Gerät nutzen Sie bitte Live-Chat, WhatsApp, Kontaktformular oder Telefonhotline. Online-Termine sind ausschließlich für neue Kaminprojekte vorgesehen.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie interessieren sich für unsere Produkte?

Vor Ort oder per Katalog.