Bundes-Immissionsschutzverordnung
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz BImSchV, regelt die Grenzwerte für schädliche Emissionen. Sie legt auch die Stilllegungsfristen für Feuerstätten fest, die diese Grenzwerte überschreiten. Welche Fristen gelten, ist vom Typenschild abhängig. Am 31.12.2024 endet die letzte Übergangsfrist. Sie umfasst dann auch Kamine und Öfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 in Betrieb genommen wurden. In vielen Fällen genießen diese älteren Feuerstätten Bestandsschutz. Wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, müssen sie jedoch stillgelegt oder mit einem Staubabscheider bzw. Partikelfilter nachgerüstet werden.
Nähere Informationen finden Sie hier: Kein Kaminofen-Verbot nach 2024
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