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Feuerstättenschau

Jede in einem Gebäude genutzte Feuerungsanlage wird vor und nach der Inbetriebnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit kontrolliert. Diese gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle wird als Feuerstättenschau bezeichnet. Sie betrifft unter anderem Einzelöfen wie Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen sowie Gas- und Ölheizungen und wird nach der Inbetriebnahme innerhalb von sieben Jahren immer mindestens zwei Mal durchgeführt. Bei Änderungen an der Feuerungs- und/oder Abgasanlage muss sofort eine neue Feuerstättenschau erfolgen.

Bei der Feuerstättenschau werden unter anderem der Aufstellraum und die Einhaltung der erforderlichen Mindestsicherheitsabstände der Feuerstätte(n) zu brennbaren Materialien, alle für die jeweilige Feuerstätte benötigten Abgassysteme (z. B. Rauchrohre und Schornstein), alle Feuerungsöffnungen sowie die Laufstege, Leitern oder Ausstiegsluken für den Kaminkehrer geprüft. Die Ergebnisse der Feuerstättenschau werden im Feuerstättenbescheid festgehalten.

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