Raumluftunabhängig
Raumluftunabhängige Kamineinsätze und Kaminöfen beziehen die benötigte Verbrennungsluft über eine zusätzliche Luftzufuhr von außen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Brennraum vollkommen dicht ist und kein Sauerstoff aus dem Wohnraum gezogen wird, wie es beispielsweise bei einer raumluftabhängigen Feuerstätte der Fall ist. Nur dann erhalten Kamine oder Holzöfen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) eine Bauartzulassung für besondere Dichtigkeit (DIBt-Zulassung). Bei HARK erkennen Sie entsprechende Geräte an dem Zusatz „RUA“, ansonsten wird als Abkürzung für raumluftunabhängig häufig „RLU“ genutzt. In einem Niedrigenergiehaus ist ein raumluftunabhängiger Kaminofen bzw. Kamin Pflicht. Gegebenenfalls wird zusätzlich ein Unterdruckwächter benötigt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn im gleichen Raumluftverbund eine Lüftungsanlage betrieben wird, die einen Unterdruck erzeugt, wie zum Beispiel eine Dunstabzugshaube mit Abluft.
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