Schnell erklärt: GEG und BImSchV im Video. Jetzt ansehen ▶

Anmelden
Konto eröffnen

Genehmigung

Vor der Inbetriebnahme eines Einzelofens wie einem Kamin, Kaminofen oder Kachelofen muss er vom Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau abgenommen werden. Mit dieser Genehmigung bescheinigt er den ordnungsgemäßen Anschluss der Feuerstätte. Kamine ohne Schornstein, wie Ethanol-Kamine oder Elektrokamine, benötigen hingegen keine Genehmigung. Gleiches gilt für Outdoor-Kamine wie Feuerkörbe, die jedoch auch ausdrücklich nur für den Außenbereich bestimmt sind.

Genehmigung durch den Schornsteinfeger
Kontakt

Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie interessieren sich für unsere Produkte?

Vor Ort oder per Katalog.