Schnell erklärt: GEG und BImSchV im Video. Jetzt ansehen ▶

Anmelden
Konto eröffnen

Feuerstätte

Als Feuerstätte werden nicht nur Einzelöfen wie Holzöfen, Kohleöfen, Pelletöfen oder Heizkamine bezeichnet, sondern jedwedes Heizsystem, das durch gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe Wärme erzeugt. Der Betrieb unterliegt verschiedenen Verordnungen und Gesetzen – unter anderem der Bundes-Immissionsschutzverordnung, die die Grenzwerte für den erlaubten Feinstaub-Ausstoß festlegt.

Feuerstätte von HARK
Kontakt

Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie interessieren sich für unsere Produkte?

Vor Ort oder per Katalog.